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EU plant Einführung eines einheitlichen Bratwurstmaßes

Nachdem es schon genaue Regelungen über die Inhaltsstoffe der Nürnberger und der Thüringer Bratwurst gibt, hat die EU nun beschlossen europaweit ein einheitliches Bratwurstmaß einzuführen. Demnach sollen Bratwürste in Zukunft eine vorgegebene Länge von 18 cm und einen Durchmesser von 2 cm besitzen. Würste, die diese Norm nicht erfüllen dürfen ab dem 1. Juni 2011 nicht mehr als Bratwürste bezeichnet und verkauft werden.

Allerdings gibt es für die Nürnberger Bratwurst eine Sonderregelung die das Maß dieser speziellen Bratwurst auf 8 cm Länge und 1 cm Dicke festlegt. Diese beruht auf dem Beschluss zum ggA-Schutz (geografisch geschützte Angabe) der EU vom August 2003. Für die Beibehaltung des ggA-Schutzes hat sich besonders Uli Hoeneß eingesetzt, dessen Wurstfabrik HOWE Deutschlands größter Hersteller von „Original Nürnberger Bratwürsten“ ist.

Wie andere Bratwursthersteller und Bratwurstverkäufer auf dieses neue Gesetz reagieren ist bisher fraglich. Einige Unternehmen werden sich sicherlich an die neue Regelung anpassen um weiter „Bratwürste“ verkaufen zu können, andere hingegen werden wohl ihr bewährtes Bratwurstmaß beibehalten und auf neue Namensschöpfungen wie Rostwurst oder Grillwurst zurückgreifen. Wir lassen uns den Appetit auf die gegrillte Wurst aus Brät allerdings nicht verderben und genießen sie auch weiterhin, egal welche Größe sie hat oder welchen Namen sie trägt.

Bild: Fränkische Rostbratwurst von DKrieger
Quelle: Wikimedia

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