Weißwurstentscheidung
Seit gestern ist es amtlich: Die Münchner Weißwurst darf auch in anderen Städten und Landkreisen außerhalb der Landeshauptstadt hergestellt werden und trotzdem die Bezeichnung „Münchner Weißwurst“ tragen. (Quelle)
Ende Januar hatten wir im Artikel „Wie isst man Weißwürste“ darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung Münchner Weißwurst patent- und markenrechtlich geschützt werden soll. Ein erster Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes in München stimmte einem entsprechenden Antrag zu, was zu zahlreichen Beschwerden von Metzgereien und Erzeugerbetrieben führte. Gestern veröffentlichte schließlich das Bundespatentgericht das Urteil in letzter Instanz, wonach die Voraussetzungen für eine Eintragung als geschützte geografische Angabe nicht gegeben sind.
Somit bleibt den Münchnern verwehrt, was die Nürnberger mit ihrer „Original Nürnberger Rostbratwurst“ markenrechtlich voraus haben: eine eigene Stadtwurst!
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